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Vertrags und Lieferbedienungen der Firma ROOF Dachservice GmbH

1.)Kostenvoranschlag/Angebot

1.1.)Der KV beinhaltet eine nach kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten vorgenommene Detailierung bei den Einzelposten, wie. Material, Arbeit etc.

1.2.)Im Hinblick auf den mit der Erstellung des KV verbundenen Arbeits-,Sach-und Regieaufwand ist der KV unentgeltlich, jedoch mit dem weiterführenden Ziel der Auftragserteilung.

2.)Leistungsausführung

2.1.)Zur Ausführung der beauftragten Leistung ist der Auftragnehmer, sofern nicht anders vereinbart wurde, verpflichtet, sobald der Auftraggeber die baulichen, technischen und in seiner Sphäre liegenden rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat.

2.2.)Der Auftraggeber stellt kostenlos dem Auftragnehmer Energie, Wasser und versperrbare Räume für den Aufenthalt von Arbeitern sowie die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung.

2.3.)Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit der dem Auftragnehmer übergebenen Pläne, Grundrisse und Skizzen und beschafft auf eigene Kosten die zur Durchfühung des Auftrages notwendigen behördlichen Bewilligungen.

2.4.) Die fachliche und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial durch den Auftragnehmer ist gesondert angemessen zu vergüten, soweit hierfür nicht gesondert Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind.

3.)Zahlungen

3.1.)Der Auftragnehmer ist berechtigt, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, Teilzahlungen nach Maßgabe des Leistungsfortschrittes zu verlangen.

3.2.)Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, sowohl in Papierform als auch in elektronischer Ausführung. Skontovereinbarungen und Zahlungsziele entnimmt man direkt der Rechnung.

4.)Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

5.)Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist erfolgt durch kostenlose Behebung(Verbesserung,Austausch)nachgewiesener Mängel.(Die ausschließlich, die im Angebot beinhalteten Positionen betreffen!) Für Reparaturaufträge vorhergehender Auftragnehmer gewährt die Firma ROOF Dachservice GmbH keine Garantie)

6.)Schadenersatz

6.1.)Der Auftragnehmer haftet nur für solche Schäden, die er grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat; diese Einschränkung gilt nicht bei Personenschäden oder bei den Schäden an Sachen, die der Auftragnehmer zur Bearbeitung übermommen bzw. an denen er Arbeiten vorgenommen hat.

7.)Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Wien und Umgebung ( Gerichtsstand des Auftragnehmers)


Stand: August 2013